Bonner Dehning-Leute heute..... . . . . . . . . ....Kontaktgrundstein

Für den Fall, 

daß noch Fragen oder Antworten

zu dieser Webseite vorhanden sind oder

mögliche Hinweise für die

Dehning-Leute nützlich sind

haben wir unsere Gartenbank

zum Verweilen bereitgestellt. 

Sie wird von einem steinernen Strick

mit festem Knoten umschlungen und

hält deshalb viel Lob und Kritik aus. 

Sollte noch etwas „Bestechendes“ oder „Honigsüßes“ aus der alten Heidewelt auftauchen, so ist dafür eine anschließende Rubrik „Imstede“ (wörtlich übersetzt :Bienenstelle) angehängt.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Imstede.............................................. Sammlung von Zugaben

Zugabe 1: Imkerei...oder...Kapitalanlage für die "Nachgeborenen"

Das Wort Imker setzt sich je zur Hälfte aus Imme (Biene) und aus kar (Korb) zusammen.

Es ist nicht schwer zu erraten, daß das in unserer ersten Hofgeschichte auftauchende Wort „Imstede“ mit Immenstelle (andere Bezeichnung Immentun = Immenzaun) zu übersetzen ist.

Bienen waren wegen des Honigertrages ein wohl zu beachtender Faktor in der Heide. Während die Erstgeborenen Nutzen hauptsächlich aus der Landwirtschaft ziehen konnten und Honig fast nur für den Eigenverbrauch herstellten, war für die Nachgeborenen die Aufstellung der Bienenstände in der Regel die einzige Möglichkeit zur Bildung einer eigenen Kapitalanlage. Die Bezugsgröße 1 Imme (Bienenvolk) brachte den Durchschnittsertrag von 15-20 kg Honig pro Jahr ein.

Für den Westerendshoff in Beckedorf (zweite Hofgeschichte) waren im Viehschatzregister für das Jahr 1589 21 Immen (Körbe) verzeichnet. Der Ertrag von ca. 30 kg pro Monat daraus muß wohl gerade noch als Eigenbedarf angesehen werden wenn man bedenkt, daß Zuckerrüben vor 1800 noch nicht angebaut wurden. Auch in unserer erhaltenen Urkunde von 1663 (Bilaad 1) ist ja überliefert, daß die Braut in ihrer Mitgift 8 Immen und eine Tonne Honig (ca. 225 preußische Liter) als Grundausstattung mit in die Ehe gebracht hat. Es war also guter Brauch sich für die Gegenwart (Honig) und Zukunft (Bienen) mit „Süßigkeit “ zu versorgen.

Jeder Immenthun, der nicht auf eigenem Grund und Boden stand, wurde vom Amtsvogt mit einem jährlichen Zins von 4 Schilling belegt. Von „Eindringlingen“ wurde ein Stette-und Fluchtgeld von fremden Immen erhoben (lt. Geldregister von 1759): Wenn benachbarte Amtsuntertanen Immenstöcke in hiesige blühende Heyde setzen, so wird für jeden Immenstock 3 Pfennig Fluchtgeld dem Amtsvoigt ... gegeben.

Wie wertvoll ein Immenzaun (1 Bienenstand = ca. 60-100 Körbe) bereits gegen Ende des ausgehenden Mittelalters war, wird uns durch eine Urkunde überliefert: Im Jahre 1517 verkaufen die 4 Gebrüder de Hasselhorst ihren „Ymmetun“ mit einem fürstlichen Erbbrief für 76 rh. Gulden (Auszug).

Zum Stichwort „Lüneburger Heide“ kann man also mit ruhigem Gewissen sagen:

 

Wenn die Sieder der Stadt Lüneburg mit ihrer Sole für das Salz „der Erde“ gesorgt haben, so ist es den Heidebauern damals gelungen, „die Welt“ mit ihrem Honig zu versüßen. 

 

 

Zugabe 2: Lutter vor Luther...oder...eine Spur zu katholischen Vorfahren

Wenn man mit Hilfe von Geschichtszahlen in der Vergangenheit nach den Wurzeln der Dehning-Leute sucht stellt man fest: Die ältesten Familiendaten reichen mit den Geburtszahlen der Stammesgründer Peter (1593), Hans (1605) und Cord (1616) nicht bis „hinter“ die Reformation zurück. Zur Erinnerung:

 

Martin Luther schlug am 31.10.1517 die 95 Thesen an die Tür der Schloßkirche zu Wittenberg.

Ernst der Bekenner, Fürst von Lüneburg (und „Landesvater“ seiner Heidebewohner) unterschrieb am 25.6.1530 die Augsburger Bekenntnisschrift der Lutheraner.

 

Das Wort Lutter bedeutet (nach Wickipedia) in der mittelhochdeutschen Sprache lauter, rein, sauber. Danach muß der Bach, der bei Hermannsburg in den Fluß Örtze einmündet, wohl lange Zeit besonders sauber gewesen sein. Denn dieser Name hat sich bis heute, wenn auch nur als Gebäude- und als Straßenname, nachhaltig gehalten.

 

Der Begriff Allmende (all(ge)mein(de) stammt aus der Zeit des Hochmittelalters (ca. 1050-1250) und bezeichnet das im Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliche Grundeigentum, das innerhalb dieser Gemarkung nicht einem einzelnen Hof zugeteilt wude, sondern für alle reserviert war (z.B. eine Gemeindewiese).

 

Zu Anfang der Reformation bestanden in der Kirchspielgenossenschaft Hermannsburg noch drei Gilden „Unserer lieben Frauen“, die jeweils zu einer Allmende zusammengeschlossen waren.

Die Bonstorfer Gilde umfaßte die Dörfer Bonstorf, Barmbostel, Hetendorf und Baven.

Als Besitz hatte sie neben ihrem Gildehaus noch zwischen 60 – 90 Schafe und Bienenvölker. Ihre Bargeldeinnahme bestand in der jährlichen Pacht von 1 Gulden (gld) an einer Wiese, die der Gogreve (Richter im Auftrag des Herzogs) zu Hermannsburg mit dem Namen von Haselhorst der Gilde gegen die Zahlung von 10 gld überlassen hatte.

Sie lag an dem bereits oben erwähnten Bach, der von Osten kommend in die Örtze einmündet bevor diese Hermannsburg durchfließt. Er wurde in zeitgemäßen Landkarten vor 1600 als Lutterbeek (Lutterbach), danach auch als Müllerbeek und heute als Weesener Bach bezeichnet.

Diese Wiese, als „wisch bie der Lutter“ vermerkt, war in den Jahren 1531 - 1546 an Johann Denyk verpachtet, bevor sie am Ende dieser Nutzung in den Besitz der

Hermannsburger Kirche überging (das ist deshalb bekannt, weil bis dahin die Gilden und Bruderschaften über ihre Einnahmen und Ausgaben abrechnen und den Überschuß an die herzogliche Verwaltung abliefern mußten).

Der Pächter dieser Wiese bewirtschaftete etwa eine Wegstunde (Luftlinie = 6 km) entfernt den Hof mit der Haus-Nr. 3 in Hetendorf (Hausname Dening). Von dort wird in mindestens 3 Urkunden aus dieser Zeit ein Mann namens Johan(n)Deninck(1563), Deining(1589), Dening(1618) nachweislich erwähnt.

Mal angenommen es handelt sich um ein und dieselbe Person und Bauer Johann wäre zu Anfang dieser Pachtzeit etwa 20 Jahre alt gewesen, so wäre sein Lebensalter mit über 100 Jahren anzusetzen. Ein andere Realität wäre aber auch, daß er in seiner Kindheit noch Katholik gewesen ist.

Für den Konfessionsübergang in der Heide liegen Belege vor (siehe Zugabe 3).

Zugabe 3: Glaubensfrage...oder...Konfessionswechsel der Heidebauern

 Der Übergang in die Reformation vollzog sich im Kirchspiel Hermannsburg verblüffend einfach:

Der seit 1513 amtierende Geistliche Bartold Osterrodt ließ nach Bekanntwerden der neuen Religion die Monstranzen und Heiligenfiguren aus der Kirche entfernen, bekannte sich selber zum neuen Glauben, blieb im Amte und brachte persönlich mit seiner Heirat und nachfolgenden zwei eigenen Kindern zum Ausdruck, daß er der evangelischen Lehre folgte.

Aus dem Jahre 1531 liegt der Beweis vor, daß die Übernahme des Hermannsburger Kirchernvermögens in den überschuldeten Staatshaushalt des alten Landesherrn und „frisch gebackenen“ höchsten Bischofs (summus episcopus) Herzog Ernst (der Bekenner) vollzogen war. Die Kirchenrechnung des herzoglichen Amtsschreibers weist folgende Angaben aus.

frydag nach reminisser (Reminiscere = 2. Sonntag in der Fastenzeit), alze me hern dat geldt worth ower antworth“ und

sondag nach oculi (3. Sonntag in der Fastenzeit), alze de klenodia worden vpbracht“.

(Es waren 130 Gulden „vnd alle Klenodia ane (= ohne) 2 Kelcke.)

Damit war die finanzielle „Abwicklung“ des Kirchenvermögens zwischen dem 2. und 3. Sonntag der Passionszeit Anno Domini 1531 besiegelt und Teile des Glaubens und der Kirche (buchstäblich) ent“sorgt“. Das Leben der Dehning-Leute konnte ungehindert weitergehen. Wie, das zeigt die Inschrift im Torsturz und im Giebelbalken des Hauses Nr. 8 (Billingstr. 35) in Hermannsburg, welches die Dehning-Leute aus der Severloh-Linie 150 Jahre lang bewirtschaftet haben:


JOHANN HEINRICH CHRISTOPH DEHNING ANNO / SOPHIA MARIA DORATHEA / DEHNING GB: LANGE / 1859 und

SO MACH ICH DENN ZU DIESER STUND SAMMT MEINEM HAUSE DIESEN BUND  WICH ALLES VOLK VON IHM FERN; ICH UND MEIN HAUS STEHN BEI DEM HERRN: JESUS CHRISTUS GESTERN UND HEUTE; UND DERSELBE AUCH IN EWIGKEIT: O HERR HILF: O HERR LASS WOHL GELINGEN: AMEN

Zugabe 4: Der Gutsherr...oder...das Bindeglied zwischen Bauer und Herzog

Dem Beitrag Westerendshoff, den ja die Dehning-Leute nachweislich (mit 2 geringen Unterbrechungen) mehr als 280 Jahre lang bewirtschaftet haben, ist noch die Erläuterung der echten Besitzverhätnisse anzufügen. Für die Verbindung Bauer – Landesfürst gibt es Wissenswertes über ein weiteres Bindeglied und dazu eine wunderbare Urkunde in der nach altdeutscher Art „hoheitliche Gnaden“ gewährt werden. Um die Rolle dieses mittelalterlichen Kleinods, das im Niedersächsischen Staatsarchiv in Hannover aufbewahrt wird, im Zusammenhang mit den Dehning-Leuten besser verstehen zu können, sollen uns folgende Fakten an die etwas verworrenen Zusammenhänge heranführen:

 

1. Der im Schatzregister von 1438genannte Herwich  war als Meier (Verwalter) von Johann von Haselhorst eingesetzt und von diesem beauftragt, 10 Schilling an Steuern abzuführen. Der Adelige war zu dieser Zeit Hauptmann zu Winsen und starb 1549.

2. Sein Großvater Heinrich von Haselhorst lebte 1473 noch in Hermannsburg und war (um 1500 herum) als Cammer Juncker in Diensten des Herzogs gewesen.und hat danach auch bei dessen Sohn Hertzog Ernst in großen Gnaden gestanden,so hat Er bey solcher Gelegenheit für diesem seinem Erb Guthe viele Privilegia und Freiheiten von Ihnen erhalten (wird im Hausbuch von 1726 berichtet, dem auch die Hofgeschichte über den Westerendshoff entnommen ist).

3. Der Gnadenbrief von 1532 gewährt den von Haselhorst Allodalrechte

4..Im Jahre 1538 erwarb das Allodalgut den „Westerennenhoff“.

5. Nach mehreren Erbfolgen und einer Verpachtung zwischendurch gelangte das Gut (und damit der Westerendshoff) durch Heirat an den Oberforst- und Jägermeister Ernst Christian von Staffhorst und dessen Familie. Daher kommt der Titel der Hofbeschreibung des Westerendhoffs in Beckedorf Nr. 7.

 

Die „von Staffhorstschen Güter“ sind also identisch mit den Allodalgütern der von Hasselhorst und die darin genannten Gutsherrn die jeweiligen Bindeglieder zwischen den Dehning-Leuten in Beckedorf und dem Landesfürsten in Celle.

 

Zugabe 5: Ernst der Bekenner...oder...der "gnaden vnnd fryheit brehff"

Originaltext:

 

Vann gots gnaden wy Ernsth Hertoch tho Brunßwick vnnd Lüneborch bekennen openbar vor vns, vnse Eruen, Nhakomen vnnd alßweme mit düßen unßern Breue, demenachde Erbare. Vse Landsate vnnd leue getrewe Hinrick Haßelhorst synen Erffliken gekofften mien Hofe tho Hermeßborch by der Örtze met Nahme vp der Knipen geheten gebuwet vnnd thom Edelmanns Wahnhof mitt vnßes nu sehlig im Herrn entschlapenen Herren mit goder inwilligung syner Bröder tho Hermeßborg de fryheit tho Jagendevnnd Vißkende, alwor de Haselhorsten süß berechtiget west sünt, ock alle de Richt vnnd rechtigkeit, de se alle tidt herbrocht hebben, by gerohrten synen Erffhove henvörder Erffelicken tho Ewigen tyden to gebenvnde uth gnaden gewillig gelaten vnnd geuen het. Also hebben wy ock vor vnß, vnnße Erven vnnd nachkomenn vp sine Bidde syner truwen denste halven, de he vnsen Herr vader zalig vnnd vns alle tid her gedan vnd noch henförder dohn kan, schal vnnd wil uth gnaden vnnd goden willen söllicken gevenen gnaden vnnd fryheit brehff hier mede confirmeeret vnnd bestediget, confirmeren vnnd bestedigen densülven in düßen brehfen vnnd willen id darby stedes vnnd veste alle tidt blyven schall Nomeliken, wann vorupgemelte Hinrick Haselhorst edder syne Manß Erven ahne Söhne verstörven, dat dan synen efft erer döchter Kindern by genömten Have so dane fryheit vnd thobehöringe gelick ern Veddern denn Haselhorsten Brucken vnd geneten schöllen. Wy willen se ock darby gnedigen Handhaven vnnd vor aller geweldinge vordedingen, wann se id van vnß eschen werden. tho Ohrkunde hebben wy an dußen Brehff vnße Förstlick Insegel hangen heeten.

Na Christi geborth in XV'sten twe vnnd druttegesten Jahre am Fridage in der Osterweken.

 

Übersetzung:

 

Von Gottes Gnaden wir Ernst Herzog zu Braunschweig und Lüneburg („der Bekenner“ 1497 – 1546) bekennen öffentlich für uns, unsere Erben, Nachkommen und jedermann mit diesem unserem Briefe, nachdem (demnach) der ehrbare, unser Landsate und liebe, getreue Hinrich Haselhorst seinen erblich gekauften neuen Hof zu Hermannsburg bei der Örtze, mit Namen „auf der Knipen“ geheißen, gebaut und zum Adelssitz (Edelmannswohnhof) mit unseres, nun selig im Herrn entschlafenen Herrn Vaters, Herzog Hinrichs („der Mittlere“ 1468 – 1532) Willen und Vollmacht gemacht hat, daß der genannte Fürst, unser seeliger Herr Vater, ihm und seine Erben, Söhnen und Töchtern, im Falle seines Todes, mit Einwilligung seiner Brüder zu Hermannsburg die Freiheit zu jagen und zu fischen, wo die Haselhorst bisher berechtigt gewesen sind, auch alles Recht und Gerechtigkeit, die sie gehabt haben, bei seinem genannten Erbhofe in Zukunft erblich für alle Zeit gegeben und aus Gnaden bewilligt, zugelassen und gegeben hat. Also haben wir auch für uns, unsere Erben und Nachkommen auf seine Bitte hin und wegen seiner treuen Dienste, die er unserem seeligen Herrn Vater und uns alle Zeit geleistet hat und noch fernerhin leisten kann, soll und will aus Gnaden und gutem Willen solchen gegebenen Gnaden- und Freiheitsbrief bekräftigt und bestätigt, wir bekräftigen und bestätigen dsenselben in diesem Briefe und wollen dabei standhaft und fest alle Zeit bleiben, es soll namentlich sein, wenn der vorgenannte Hinrich Haselhorst oder seine männlichen Erben ohne Söhne versterben, daß dann seine oder ihrer Töchter Kinder bei genanntem Hofe diese Freiheit und was dazu gehört gleich ihren Vettern der Haselhorsts gebrauchen und genießen sollen. Wir wollen ihnen auch dabei gnädig die Handhabe dazu geben und sie vor aller Gewalttat verteidigen, wenn sie es von uns fordern werden. Zur Beurkundung haben wir an diesen Brief unser fürstliches Siegel hängen lassen.

Nach Christi Geburt im Jahre 1532 am Freitag in der Ostewrwoche.

 

Zugabe 6: Biblische Nachfolge...oder...der Zehnte in der Heide

Bereits der Erzvater Abraham gab „den Zehnten von allem“ für „Gott den Höchsten“ (1.Mo 14,17-20). Dieser Zehnte war zum Dank für das gedacht, was Gott jedem im Jahr „geschenkt“ hat. Weil dieser aber die Opfergabe nicht sichtbar in Empfang nehmen konnte, profitierten zuerst die Leviten davon. Diesem Volksstamm der Israeliten war der ständige priesterliche Dienst an der Lade zugewiesen und deshalb fehlte ihm „gottgewollt“ der eigene Landbesitz. Außerdem wurden Witwen und Waisen und „Fremdlinge“ an der Verteilung dieser Gaben beteiligt (5.Mo 26,12).

Bei uns wurde in der Zeit der Karolinger (Karl der Große 747-814, Ludwig der Fromme 778-840) der Zehnte zunächst eingesetzt, um die Kirche mit Mitteln zu versorgen.

Im Mittelalter kam der - inzwischen aus praktischen Gründen auf Grund und Boden erhobene - Kirchzehnt meist dem Bischof, der Pfarre, den Armen und dem Bistum zu je einem Viertel zugute. Diese Regelung wurde jedoch stark „durchmischt“ als nach der Reformation die Landesfürsten in den Verteilungsablauf eingriffen und Empfangsberechtigte ihr Recht verpachten durften, um mit festen, ernteunabhängigen Einnahmen rechnen zu können. Deshalb war im Mittelalter in der Lüneburger Heide der aus dem Alten Testament stammende Zehnt inzwischen unter dem Bischof, den Klöstern, dem Herzog und dem Adel aufgeteilt und zur noch besseren Ausnutzung in den Großzehnt (Getreide, Großvieh) und den Kleinzehnt (Obst, Gemüse, Kleinvieh) umgewandelt worden. Davon waren die Bauern dörfeweise betroffen (z.B. zog das nordöstlich gelegene Kloster Ebstorf von über 60 Dörfern den Zehnten ein).

Zehntherr“ von Beckedorf war zunächst der Bischof von Minden, danach das (westlich gelegene) Kloster Walsrode. Die Einziehung des Korn- und Schmalzehnten durch „die Kirche“endete aber bereits 1261. Dann übernahm der Graf von Wölpe diese Rechte und gab sie weiter bis auf die Herren von Haselhorst und später von Staffhorst.

Im Kirchspiel Hermannsburg hat die Vielzahl der Möglichkeiten der Eigentumsübertragung die Herkunft der Zehnten manchmal verschleiert. Es wurden aber der Kornzehnte (=Großzehnt), der Rottzehnte, (=Rodungszehnte, für zum Ackerland durch Rodung hinzugewonnenes Feldland, dieser Anteil ging direkt an den Herzog) und der Schmalzehnte (= Fleischzehnte). erhoben.

Für die Durchführung der „Beschhlagnahme“ besaß die Kirche eine Zehntscheune, in die das Korn eingefahren wurde nach der Vorschrift: Die Verzehntung geschieht von jedweder stiege, worin die feldfrüchte gesetzt werden, mit 2 garben (1 Stiege=20 Garben). Um den Kornzehnten (an die Kirche) mit dem Rottzehnten (an den Herzog) nicht zu verwechseln, wurden die einen Stiegen längsseits und die anderen Stiegen querverlaufend auf dem Felde aufgestellt und später die entsprechenden Gaben eingefahren. (die Kirche bekömpt nichts von den Zehnten als nur nach der Dröschung das Reine Korn. Das stroh und Kaff gehöret den Jenigen, welche den Zehnten von altersher eingefahren). Außerdem bekam noch für den Transport der Fuhrmann von jedem fuder zehnten eine garbe und die Drescher bekamen von den „Strohinteressenen“ 4 Mahlzeiten und bei jeder Mahlzeit 9 Pfennig für Bier. (Hut ab, vor dieser weitgreifenden Regelung im Corpus bonorum der Hermannsburger Kirche von 1734).

Wie groß der Einfluß des Wetters zumindest auf den „Zehntkorn“ war, läßt sich anhand der Eintragungen der Kirchenkasse des Kirchspiels Hermannsburg erahnen. Hier sind verbucht für die Jahre

1669 = 39 Thaler 19 Mariengroschen 4 Pfennig

1675 = 114 Thaler 21 Mariengroschen.

Das sind Abweichungen um das 3-fache.

Natürlich konnte von jeher der Zehnte auch „in bar“ bezahlt werden, nur war der Betrag bereits im mosaischen Alter um ein Fünftel höher als die Naturalabgabe.

IMPRESSUM

Edition:

Fritz Dehning, Bonn

E-Mail:

fritz.dehning@netcologne.de

 

Beratung:

Marcus Dehning

E-Mail: 

dehning@brueserberg.de

Aus dem Inhalt:

 

  Die

Lüneburger Heide,

das Land der Ahnen


*


   Über die

Obrigkeiten

und die

Existenz-

grundlagen

 

*

  

  Das Leben

unserer Vorfahren

 

*


Der gemeinsame

Name

 

*

 

  Hofgeschichten

 

Soll und Haben

auf Wehsen Hoff

 

Rechte und Pflichten

auf Westerendshoff

 

Freud' und Leid

auf dem Reinkenhof

 

*


Een

Sommerdag

bi een Burn,

eine plattdeutsche

Leseprobe

 

*


Die Bilaad

und ihre Dokumente

 

*


Finale